Ich hatte selbst nicht daran gedacht, aber am 19.01.2022 endet für die Geburtsjahrgänge 1953-1958 die Umtauschfrist für alte Führerscheine aus Papier.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 10.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Da gerade mal wieder diverse Einschränkungen bevorstehen, wird es Zeit. Man braucht ein
biometrisches Passfoto. Beantragt man den Umtausch nicht bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, muss ein sog. „Karteikartenauszug” bestellt werden. Teilweise machen das die Straßenverkehrsämter, die den neuen Führerschein ausstellen, teilweise muss man das selbst organisieren. Vorher klären.
Der Aufwand ist jedenfalls deutlich günstiger als ein Bußgeld. Und Mietwagen gibt es auch nicht, wenn der Führerschein abgelaufen ist. Die neuen Scheckkarten-Führerscheine sind übrigens auch nicht mehr unbegrenzt haltbar. Aber das ist ein anderes Thema.